Pilot Training

PPL(A)

Voraussetzungen:
Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre, Scheinausstellung 17 Jahre; Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:
bei bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen beträgt die Gültigkeitsdauer für Privatluftfahrzeugführer, die keine JAR-FCL-Lizenz besitzen, 24 Monate. Danach: Gültigkeit bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate, bis zum 60. Lebensjahr: 24 Monate, ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate.

Ausbildung:
Theorie: 90 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik), Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen. Inklusive Sprechfunk – Unterricht.
Praxis: 45 Flugstunden, davon mind. 10 Flugstunden solo

Generelle Informationen zum Teil-FCL-PPL(A)
Der PPL(A) berechtigt zum Fliegen zu privaten Zwecken (gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen). Sie können Passagiere mitnehmen (also Familie, Freunde, Kollegen, Geschäftsfreunde, etc.) und dürfen alle Flughäfen und Flugplätze im In- und Ausland anfliegen.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, auch an Wochenenden und an Feiertagen.

LAPL(A)

Voraussetzungen:
Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre, Scheinausstellung 17 Jahre; Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:
Gültigkeit bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate, ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate.

Ausbildung:
Theorie: 85 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik), Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen. Inklusive Sprechfunk – Unterricht.
Praxis: 30 Flugstunden, davon mind. 6 Flugstunden solo

Generelle Informationen zum Teil-FCL-LAPL(A)
Der LAPL(A) berechtigt zum Fliegen zu privaten Zwecken mit Luftfahrzeugen bis maximal 2000 kg MTOM (gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen). Sie können maximal 3 Passagiere mitnehmen (also Familie, Freunde, Kollegen, Geschäftsfreunde, etc.) und dürfen alle Flughäfen und Flugplätze anfliegen, allerdings nur in Europa. Der LAPL(A) berechtigt keinen Erwerb der Instrumentenflugberechtigung sowie das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, auch an Wochenenden und an Feiertagen.

NVFR – Qualifikation (Nachtflugausbildung)

Praxis:

  • mind. 5 Flugstunden, davon mind. 3 Stunden mit einem Lehrer und eine Stunde Nachtüberlandflug mit einem Lehrer

  • mind. 5 Nachtstarts und -Landungen solo

Ideal für diese Ausbildung ist Frühjahr oder Herbst.

FI(A) – Fluglehrer

Voraussetzungen:

Der Bewerber um ein FI(A)-Zeugnis muss mindestens 200 Std. auf Flugzeugen geflogen sein, davon mindestens 150 Std. als PIC.

Darin müssen mindestens 10 Std. Instrumentenflugausbildung enthalten sein, wovon wiederum 5 Std. auf einem FSTD absolviert werden können.

Ebenfalls enthalten sein müssen 20 Std. VFR-Überlandflug als PIC sowie 30 Std. auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor. Da ein Bewerber für ein FI(A)-Zeugnis eine Auswahlprüfung ablegen muss, sind innerhalb von 6 Monaten vor der Auswahlprüfung und Lehrgangsbeginn mindestens 5 Std. zu fliegen.

Ebenfalls muss in diesen 200 Minimalstunden ein sogenanntes VFR-Dreieck als PIC mit 2 verschiedenen Flugplätzen von 300NM (540km) enthalten sein, wobei die Landungen auf diesen Plätzen bis zum völligen Stillstand zu erfolgen haben.

Klassenberechtigung SEP

Die praktische Ausbildung für den Erwerb einer Pilotenlizenz (PPL, CPL, ATPL) beginnt immer mit einmotorigen Luftfahrzeugen mit einer Abflugmasse bis maximal 2000 kg (SEP -> Single Engine Piston). Der Erwerb anderer Klassen oder Muster findet danach im Anschluss statt. Viele Piloten, die dann gewerblich fliegen, lassen ihre Klassenberechtigung SEP verfallen, da sie keine Gelegenheit mehr haben, mit einmotorigen Luftfahrzeugen der Klasse SEP zu fliegen.

Bei der ISE Aviation besteht die Möglichkeit, die SEP Klassenberechtigung zu erneuern, unabhängig vom Zeitraum seit Ablauf der Frist.

Sprechfunkzeugnisse (BZF I & II, AZF)

  • BZF II: Das BZF II ist ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache auszuüben.
  • BZF I: Das BZF I ist ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache auszuüben.
  • AZF: Das AZF ist ein allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln den Sprechfunk auszuüben.

Pinch Hitter

Der Pinch Hitter ist keine offizielle Lizenz und berechtigt nicht zum Führen eines Luftfahrzeuges. Der Pinch Hitter lernt das Fliegen bis zum ersten Alleinflug in einer ATO in einem PPL(A) Lehrgang oder in einem LAPL(A) Lehrgang. Ein Medical mindestens Klasse II ist für den ersten Alleinflug notwendig.

Gedacht war der Pinch Hitter für Mitflieger auf dem rechten Sitz, wie z. B. Ehefrauen, Freunde und Bekannte, die im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Piloten durch Ohnmacht, Herzinfarkt oder sonstigen Ausfällen das Luftfahrzeug relativ sicher zu Boden bringen könnten.

Da wir allerdings der Meinung sind, dass nur ein auf das spezielle Luftfahrzeug ausgebildeter und geübter Pilot dazu fähig ist, werden wir solche Lehrgänge nicht anbieten.

Schnupperflüge

Wir bieten Schnupperflüge für Leute an, die sich für die Fliegerei interessieren und vielleicht den Pilotenschein erwerben wollen. Der Schnupperflug bietet die Möglichkeit, einmal mit einem Fluglehrer ein Luftfahrzeug zu steuern, um dann selbst zu beurteilen, ob man in Zukunft ein Verkehrsmittel wählen möchte, das auch die dritte Dimension nutzt. Damit die Schnupperpiloten versichert sind, muss bei der zuständigen Behörde eine Schülermeldung durchgeführt werden. Dies ist für den Schnupperkandidaten keine Verpflichtung, die Ausbildung fortzusetzen.

Ausführliche Beratung unter +49 9192 9929-0
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ISE Aviation Flight Training GmbH

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